Arbeitsmedizin

Liebe Patienten,

Die Arbeitsmedizinische Vorsorge (Arbeitsmedizin) ist das Erkennen von Gefahren für Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter, die am Arbeitsplatz auftreten können und unter Umständen zu Gesundheitsschäden führen.

Um solche Schäden zu vermeiden bzw. im Frühstadium zu erkennen, muss der Arbeitgeber den Beschäftigten ermöglichen, sich regelmäßig arbeitsmedizinisch untersuchen zu lassen. Das ist nicht erforderlich, wenn die Gefährdungsbeurteilung ergeben hat, dass nicht mit Gesundheitsschäden zu rechnen ist. Diese Grundsätze sind im § 11 des Arbeitsschutzgesetzes festgelegt.

Entsprechend den festgestellten Gefährdungen am Arbeitsplatz und den medizinischen Erfordernissen, wird der ermächtigte Arzt in Absprache mit Ihrem Mitarbeiter Untersuchungen durchführen. Sie beinhalten neben einer Befragung insbesondere auch eine körperliche Untersuchung, bei Bedarf auch Zusatzuntersuchungen wie Seh- und Hörtest, Lungenfunktionsprüfungen, fahrradergometrische Belastungen etc.

Bei Bedarf werden auch Blut- und Urinuntersuchungen durchgeführt, z.B. zur Früherfassung von Schädigungen bestimmter, durch die jeweilige Tätigkeit gefährdeter Organe oder zum Nachweis von Schadstoffen im Organismus.

Gibt es vorgeschriebene Pflichtuntersuchungen?
Es gibt einige spezielle Vorsorgeuntersuchungen, die bei bestimmten Belastungen bzw. Gefährdungen Ihrer Mitarbeiter in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden müssen!

Über das Ergebnis von Pflichtuntersuchungen erhalten Sie in der Regel eine Bescheinigung. Hier werden Sie ggf. auch auf bestehende Einschränkungen für bestimmte Tätigkeiten, besondere Bedingungen zum Schutz der Gesundheit (z.B. verkürzte Nachuntersuchungsfristen, Tragen von persönlichen Schutzmitteln, Anraten fachärztlicher Behandlung etc.) informiert. Diagnosen erfahren Sie aus Gründen der ärztlichen Schweigepflicht nicht. Diese kann Ihnen der Arzt in begründeten Fällen nur mit Einwilligung des Mitarbeiters offenlegen.

Andere Untersuchungen wiederum müssen Sie als Arbeitgeber Ihren Mitarbeitern zwar anbieten, diese müssen davon jedoch keinen Gebrauch machen. Wiederum andere Vorsorgeuntersuchungen sind für beide Seiten freiwillig.

In der Regel sind spezielle Vorsorgeuntersuchungen vor Aufnahme der gefährdenden Tätigkeit und dann in gewissen Abständen als Nachuntersuchungen durchzuführen. Bei Krebs erzeugenden Arbeitsstoffen werden diese als sog. nachgehende Untersuchungen auch nach Aufgabe der gefährdenden Tätigkeit bzw. der Berufstätigkeit weiterhin durchgeführt und zu finanziellen Lasten der Berufsgenossenschaften angeboten (z. B. nach früheren Asbest-Belastungen).

Fühlen Sie sich in unserer Praxis in guten Händen!

Dr. med. Sebastian Lieske

Facharzt für Arbeitsmedizin

Facharzt für Allgemeinmedizin